👨‍👩‍👧 Fahrtkosten Großeltern für die Kinderbetreuung absetzen

Oma & Opa fahren zur Kinderbetreuung?
Hol dir die Spritkosten zurück.

Wenn Großeltern regelmäßig dein Kind betreuen, kannst du ihnen Fahrtkosten erstatten — und die Erstattung als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Spiel an den Reglern und sieh live, wie viel drin ist.

Deine Situation

55.000 €
20k150k
1
15

18 km
2 km170 km
92
1×/Jahr300×/Jahr

Wie oft fahren Oma/Opa insgesamt pro Jahr zur Betreuung?

Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr

~ 199

die du dir vom Finanzamt zurückholen kannst

So setzt sich das zusammen

  • Gefahrene Kilometer / Jahr 3.312 km
  • Fahrtkosten gesamt (× 0,30 €/km) 993,60 €
  • Davon 2/3 absetzbar (§10 Abs.1 Nr.5 EStG) 662,40 €
  • Dein Grenzsteuersatz ~ 30 %
  • = Steuerersparnis 199 €

💡 Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.000 €/Kind/Jahr gilt für alle Kinderbetreuungskosten zusammen — also KiTa, Hort, Tagesmutter und diese Fahrtkosten. Hast du bereits andere Betreuungskosten, verringert sich der verbleibende Spielraum entsprechend.

Damit das Finanzamt mitspielt:

Nutze diese Templates um alles dokumentieren zu können:

Das Angebot — transparent erklärt:

  • Fahrtenbuch-Generator: Unbegrenzter Zugriff — erfasse deine Kilometer digital und exportiere sie als PDF
  • Betreuungsvertrag: Kostenlos per Mail — rechtssicher und sofort zum Ausfüllen
  • Optional: Erinnerungsservice — regelmäßige E-Mails zur Erfassung, damit nichts vergessen wird

Preis: 3,99 € pro Steuerjahr

Einmalige Zahlung • Sichere Zahlung mit Lemonsqueezy • 30 Tage Geld-zurück-Garantie — wir freuen uns über dein Feedback

Warum brauchst du deine E-Mail? Wir schicken dir sofort die Betreuungsvertragsvorlage kostenlos zu + einen Link, um das Produkt freizuschalten. So fängst du direkt an — ohne Umschweife.

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→ Details: Datenschutzerklärung

So holst du dir das Geld wirklich 💶

Damit das Finanzamt die Fahrtkostenerstattung als Kinderbetreuungskosten anerkennt, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine grobe, unverbindliche Schätzung auf Basis vereinfachter Annahmen (Kilometerpauschale 0,30 €/km, vereinfachter Grenzsteuersatz, Stand 2024). Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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