Oma & Opa fahren zur Kinderbetreuung?
Hol dir die Spritkosten zurück.
Wenn Großeltern regelmäßig dein Kind betreuen, kannst du ihnen
Fahrtkosten erstatten — und die Erstattung als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen.
Spiel an den Reglern und sieh live, wie viel drin ist.
Deine Situation
Wie oft fahren Oma/Opa insgesamt pro Jahr zur Betreuung?
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr
~ 199 €
die du dir vom Finanzamt zurückholen kannst
So setzt sich das zusammen
- Gefahrene Kilometer / Jahr 3.312 km
- Fahrtkosten gesamt (× 0,30 €/km) 993,60 €
- Davon 2/3 absetzbar (§10 Abs.1 Nr.5 EStG) 662,40 €
- Dein Grenzsteuersatz ~ 30 %
- = Steuerersparnis 199 €
💡 Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.000 €/Kind/Jahr gilt für alle Kinderbetreuungskosten zusammen — also KiTa, Hort, Tagesmutter und diese Fahrtkosten. Hast du bereits andere Betreuungskosten, verringert sich der verbleibende Spielraum entsprechend.
⚠️ Der gesetzliche Höchstbetrag von 4.000 € pro Kind/Jahr ist durch diese Fahrtkosten bereits ausgeschöpft. Weitere Betreuungskosten (z. B. KiTa-Gebühren) können in diesem Jahr steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Damit das Finanzamt mitspielt:
Nutze diese Templates um alles dokumentieren zu können:
Das Angebot — transparent erklärt:
- ✓ Fahrtenbuch-Generator: Unbegrenzter Zugriff — erfasse deine Kilometer digital und exportiere sie als PDF
- ✓ Betreuungsvertrag: Kostenlos per Mail — rechtssicher und sofort zum Ausfüllen
- ✓ Optional: Erinnerungsservice — regelmäßige E-Mails zur Erfassung, damit nichts vergessen wird
Preis: 3,99 € pro Steuerjahr
Einmalige Zahlung • Sichere Zahlung mit Lemonsqueezy • 30 Tage Geld-zurück-Garantie — wir freuen uns über dein Feedback
Warum brauchst du deine E-Mail? Wir schicken dir sofort die Betreuungsvertragsvorlage kostenlos zu + einen Link, um das Produkt freizuschalten. So fängst du direkt an — ohne Umschweife.
📧 Datenschutz beim Formular
Wenn du deine E-Mail eingibst, wird diese:
- Bei Brevo gespeichert (für Newsletter und Vorlagen-Versand)
- In unserer Datenbank gespeichert (für dein Login-Konto und Zugriff)
- NICHT an Dritte weitergegeben oder für Werbung missbraucht
→ Details: Datenschutzerklärung
So holst du dir das Geld wirklich 💶
Damit das Finanzamt die Fahrtkostenerstattung als Kinderbetreuungskosten anerkennt, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
-
✓
Schriftlicher Betreuungsvertrag
Inhaltlich „wie unter Fremden" — Umfang, Dauer, Erstattung der Fahrtkosten geregelt.
-
✓
Großeltern wohnen woanders
Nicht im selben Haushalt mit dem Kind. Sonst keine Anerkennung.
-
✓
Erstattung per Überweisung
Niemals bar zahlen. Das Finanzamt erkennt ausschließlich unbare Zahlungswege an.
-
✓
Einfaches Fahrtenbuch
Datum, Strecke (von–nach), Kilometer. Kann formlos sein, muss aber existieren.
-
✓
Betreuung selbst unentgeltlich
Kein Stundenlohn an Oma/Opa — nur die tatsächlichen Fahrtkosten.
-
✓
Kind unter 14
Bei behinderten Kindern können andere Regeln greifen — frag im Zweifel deinen Steuerberater.
- Rechner-Eingaben (km, Brutto, Kinder etc.): Nur lokal in deinem Browser, nirgends gespeichert.
- E-Mail-Adresse (falls eingegeben): Wird bei Brevo + unserer Datenbank gespeichert → zum Versand der Vorlagen und Login-Verwaltung. Siehe Datenschutzerklärung.