Oma & Opa fahren zur Kinderbetreuung?
Hol dir die Spritkosten zurück.
Wenn Großeltern regelmäßig dein Kind betreuen, kannst du ihnen
Fahrtkosten erstatten — und die Erstattung als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen.
Spiel an den Reglern und sieh live, wie viel drin ist.
Deine Situation
Pro Einsatz fahren Oma/Opa 1× hin und 1× zurück.
Standard: 52 minus Urlaub/Krankheit/Feiertage.
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr
~ 199 €
die du dir vom Finanzamt zurückholen kannst
So setzt sich das zusammen
- Gefahrene Kilometer / Jahr 3.312 km
- Fahrtkosten gesamt (× 0,30 €/km) 993,60 €
- Davon 2/3 absetzbar (§10 Abs.1 Nr.5 EStG) 662,40 €
- Dein Grenzsteuersatz ~ 30 %
- = Steuerersparnis 199 €
⚠️ Der gesetzliche Höchstbetrag von 4.000 € absetzbarer Betreuungskosten pro Kind/Jahr ist erreicht.
Damit das Finanzamt mitspielt:
Wir schicken dir kostenlos die Vorlage für den Betreuungsvertrag, ein Mini-Fahrtenbuch und die Anleitung Schritt für Schritt.
✓ Eingetragen. (Im Prototyp wird noch nichts wirklich verschickt.)
So holst du dir das Geld wirklich 🦞
Damit das Finanzamt die Fahrtkostenerstattung als Kinderbetreuungskosten anerkennt, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
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Schriftlicher Betreuungsvertrag
Inhaltlich „wie unter Fremden" — Umfang, Dauer, Erstattung der Fahrtkosten geregelt.
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Großeltern wohnen woanders
Nicht im selben Haushalt mit dem Kind. Sonst keine Anerkennung.
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Erstattung per Überweisung
Niemals bar zahlen. Das Finanzamt erkennt ausschließlich unbare Zahlungswege an.
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Einfaches Fahrtenbuch
Datum, Strecke (von–nach), Kilometer. Kann formlos sein, muss aber existieren.
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Betreuung selbst unentgeltlich
Kein Stundenlohn an Oma/Opa — nur die tatsächlichen Fahrtkosten.
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Kind unter 14
Bei behinderten Kindern können andere Regeln greifen — frag im Zweifel deinen Steuerberater.